Fördermöglichkeiten
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Erfolg
Ein kleiner Überblick über mögliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung.
In unseren Kursbeschreibungen finden Sie zusätzliche Fördermöglichkeiten, da diese abhängig von Ihrer Weiterbildung und Ihrem Bundesland sind:
In Bayern erhält jede/r Absolvent/in der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss, z.B. Fachwirt/in IHK, den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000 Euro.
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung regeln die Einzelheiten. Der Meisterbonus wird zweimal pro Jahr (Mai und November) über die IHK ausbezahlt. Bei der IHK erhalten alle Prüfungsteilnehmer/innen mit dem Zeugnis ein Antragsformular.
Begabte Menschen bis 25 Jahre, die bereits eine Berufsausbildung haben, aber noch mehr aus ihrem Beruf machen wollen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen „Begabtenförderung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Unter www.begabtenfoerderung.de erfahren Sie mehr. Mehr erfahren Sie auch bei der Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war, oder bei den Ausbildungsberatern bei Ihrer IHK.
Bilden Sie sich weiter. Und holen Sie sich Geld vom Finanzamt!
Das geht! Als Werbungskosten im Rahmen einer Weiterbildung abzugsfähig sind:
- Fahrtkosten zu den Seminartagen¹
- Lernmittel
- Kosten für Lerngruppen
- Prüfungsgebühren der IHK
- Lehrgangsgebühren*
- Mehraufwendung für Verpflegung
- Fachliteratur.
Da kann schon mal eine Steuerrückerstattung von 1.000 Euro und mehr zusammenkommen!
¹ Die Fahrtkosten können pauschaliert (0,30 € je gefahrenen Kilometer) oder in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden (Bundesfinanzhof München Az: VI 66/05).
Teilweise oder vollständige Übernahme der Lehrgangskosten durch den Arbeitgeber *
Immer mehr Arbeitgeber fördern das Engagement ihrer Mitarbeiter und übernehmen die Lehrgangskosten teilweise oder sogar komplett. Hier gibt es eine interessante Neuregelung (OFD Rheinland, Verfügung vom 28.07.2009, S 2332 - 1014 – St212). Eine steuerfreie Übernahme, bzw. Erstattung durch den Arbeitgeber wird nicht mehr zwingend als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung, z.B. zum/zur „Geprüfte/n Wirtschaftsfachwirt/ in IHK“ oder „Geprüfte/n (Technische/n) Betriebswirt/in IHK“ zugesagt hat und sie ersetzt oder übernimmt, müssen Sie den Wert nicht mehr der Steuer unterwerfen. Der Arbeitgeber macht einfach auf der ihm vorgelegten Originalrechnung einen Vermerk über die Höhe der Kostenübernahme und nimmt eine Kopie mit zum Lohnkonto.
Studiengebühren sind seit dem 15.07.2009 steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Gesetzgeber hat einen wichtigen Artikel des SGB IV geändert:
Artikel 9i Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
(15) vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind.
Wenn der Betrieb sein Eigeninteresse dokumentiert (z.B. durch Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung) nimmt die Finanzverwaltung keinen geldwerten Vorteil an. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet hat, die Gebühren des Studiums zu übernehmen. (OFD Karlsruhe 10.10.2007, S.2222.7/147- St.146)
* Diese Ausführung stellt keine Steuerberatung i.S. des StBerG dar. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater!
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Alle Infos finden Sie unter folgendem Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den erfolgreichen Prüfungsabschluss von Aufstiegsfortbildungen für Qualifizierungen gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Niveau 6 mit einem Bonus in Höhe von 1.000 Euro.
Angehende Fachkaufleute, Fachwirte und Industriemeister können gefördert werden.
Ab Juni 2024 können Sie für Ihre berufliche Weiterbildung zum Fachwirt/in, Personalfachkauffrau/mann oder Betriebswirt/in eine Aufstiegsprämie von 3500 € des Landes Hessen in Anspruch nehmen. Nach dem BBiG bzw. HwO sind die Voraussetzungen mit dem Erreichen eines Abschlusses mit dem Niveau DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) 6 bzw. 7 erfüllt.
Lediglich Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss in Hessen liegen und Sie müssen die Prüfung bei der IHK in Hessen ablegen. Spätestens 6 Wochen nach Feststellung des Prüfungsergebnisses ("bestanden") müssen Sie dann die Aufstiegsprämie unter www.hihk.de/aufstiegspraemie beantragen.
Alle wichtigen Details zur Förderung finden sich im Merkblatt zur hessischen Aufstiegsprämie.
Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 - 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende. Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.
Hier können Sie in einem Schnelltest erfahren, ob Sie einen Bildungsscheck für sich oder als Unternehmen für Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten können.
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck
Beschäftigte haben in NRW einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Rechtsanspruch gilt aber nur, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr.
Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte vom ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst.
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsurlaub-nrw
Alle Kurse mit Ausnahme der/des Personalfachkauffrau/mann und des Ausbilderkurses (sofern dieser nicht Bestandteil eines Meister- oder Fachwirtekurses ist) sind förderfähig nach dem AFBG. Gefördert werden die Lehrgangsgebühren (ohne Materialien) sowie die Prüfungsgebühr der IHK. Und so sieht die Förderung aus:
Lehrgangsgebühr
- Lernmaterial
+ Prüfungsgebühr
= Förderbetrag
vom Förderbetrag erhält jede/r Teilnehmende/r zunächst 50%, nach bestandener Prüfung werden dann von den verbleibenden 50% nochmals die Hälfte gefördert, sodass, bezogen auf den Förderbetrag 75% durch die Ämter gefördert werden.
Kurse mit Aufstiegs-BAföG haben aber Besonderheiten hinsichtlich der Mindeststunden, der Anwesenheitskontrolle und des bürokratischen Aufwands. Einkommensgrenzen spielen beim Aufstiegs-BAföG keine Rolle.
Für genaue Informationen besuchen Sie einen unserer Infoabende, dort können wir Sie individuell beraten.
Den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 € erhalten Sie, wenn Sie in Rheinland-Pfalz die Prüfung abgelegt und dort Ihren Hauptwohnsitz haben oder in Rheinland-Pfalz arbeiten.
Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen in Höhe von 4.000 € fördert unter anderem den Abschluss von Fachwirten IHK und Meisterkursen IHK. Grundsätzlich förderfähig ist, wer den Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Bremen hat. Weitere Details finden Sie hier: https://www.wirtschaft.bremen.de/arbeit/aufstiegsfortbildung/aufstiegsfortbildungs-praemie-49140
Infoabend
Unverbindlich und kostenfrei!
Lernen Sie uns kennen! Wir laden Sie ein, sich ein Bild von den Räumlichkeiten vor Ort zu machen und alles Wichtige rund um Ihre Weiterbildung zu erfahren. Wir freuen uns auf Sie!
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