Technische/r Fachwirt/in (IHK)

Bachelor Professional of Technical Management (CCI)

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in (IHK) in 30 Kurstagen

Geprüfte Technische Fachwirte sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb verantwortlich mit.

Geprüfte Technische Fachwirte sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft / Logistik, Absatzwirtschaft, Einkauf, Arbeitsvorbereitung / Kostenrechnung, Entwicklung / Konstruktion und Betriebserhaltung / Produktion eigenständig und verantwortlich zu handeln.

Der Abschluss "Geprüfte/r technische/r Fachwirt/in IHK" entspricht der DQR-Stufe 6.

Im Lehrgang "Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in (IHK)" werden folgende Themen vermittelt:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Technische Qualifikationen

  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  • Führung und Zusammenarbeit

 

Nach Bestehen der Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbilderprüfung befreit. Sie können mit 2 zusätzlichen Unterrichtstagen die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (AdA) ablegen!

Am Kurs Technische/r Fachwirt/in (IHK) kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Wer auch die Prüfung vor der IHK ablegen will, muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

(1) Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  • den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • in den in Absatz 1 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes nach § 1 Abs. 3 haben.

(4) Zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Lehrgangsbeginn durch die IHK schriftlich bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum/zur "Geprüften Technischen Fachwirt/in (IHK)" erfüllen.

30 Kurstage/-einheiten oder 60 Kurstage/-einheiten (Abendkurs)

Warum kein Fernstudium oder Fernlehrgang bequem von zu Hause?

Bei uns können Sie die Vorteile des Präsenzunterrichts mit den Vorteilen eines Online-Lehrgangs kombinieren. Alle Lehrgänge finden sowohl Online, als auch hybrid (Kombination Präsenz / Online) statt.

Wo kann ich weitere Beratung zu Ihren Weiterbildungen und zur IHK Prüfung erhalten?

Wir sind für Sie da:
Unter der kostenfreien Service Hotline 0800 466 5 466 erreichen Sie uns wochentags von 8:00 bis 17:00 Uhr
oder per E-Mail unter info(at)schneller-schlau.de.
Wenn Sie uns persönlich erleben wollen, möchten wie Sie gerne zu unseren kostenlosen Infoabenden einladen.

Für Fragen zur Prüfungszulassung möchten wir Sie bitten, sich direkt bei der jeweiligen IHK zu informieren. Hier gibt es insbesondere zu den Prüfungszulassungen individuelle Lösungen und Möglichkeiten.

Wird die Weiterbildung zum/zur Technischen Fachwirt/in auch in Vollzeit bzw. Teilzeit angeboten?

Sie können den Kurs "Technische/r Fachwirt/in" berufsbegleitend am Wochenende oder in Abendkursen (Teilzeit) belegen. Alternativ bieten wir auch Kurse in Vollzeit unter der Woche an. Bitte beachten Sie dabei immer das Angebot des jeweiligen Standortes, hier kann es regionale Unterschiede geben.

Was ist der Unterschied zu anderen Fachwirte-Weiterbildungen der IHK?

Bei anderen Fachwirte-Kursen liegt der Fokus auf kaufmännischen Kompetenzen, bei der/dem Technischen Fachwirt/in kommt auch noch der technische Aspekt hinzu. Andere Fachwirte spezialisieren sich auf gewissen Branchen wie Industrie oder Handel. Das besondere bei der Weiterbildung zum/zur Technischen Fachwirt/in ist der Vorteil, dass Sie sowohl den betriebswirtschaftlichen, als auch den technischen Bereich abdecken.

Was kann man nach dem beruflichen Abschluss als Technische/r Fachwirt/in an Gehalt erwarten?

Das Gehalt ist sehr unterschiedlich und liegt zwischen 3.300 â‚¬ und 9.000 â‚¬. Was gezahlt wird hängt natürlich stark vom jeweiligen Arbeitgeber, sonstigen Zusatz-Qualifikationen oder auch von Regionen ab. Diese Zahlen zum Gehalt stellen also keine Garantie dar, sondern sollen Ihnen nur einen Anhaltspunkt geben wie sich Ihr Gehalt in Zukunft entwickeln könnte.

Wie verhält sich das Gehalt zu anderen Fachwirte-Weiterbildungen mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund?

Das Gehalt anderer Fachwirte-Abschlüsse liegt zwischen 2.500 - 3.600 â‚¬. Die Fachwirte-Weiterbildung mit technischen Qualifikationen lohnt sich also!

Wie viele Prüfungen trennen mich nach der Weiterbildung von meinem Titel als "Geprüfte/r Technischer Fachwirt/in"?

Geprüft wird als erstes Ihr Wissen im Bereich "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen",
dann "Handlungsspezifische Qualifikationen".
Zuletzt werden Sie noch mündlich geprüft.

Werde ich bei der IHK oder direkt bei Ihnen geprüft?

Die Prüfung findet direkt bei der IHK statt. So wird sichergestellt, dass der Abschluss bundes- und europaweit vergleichbar bleibt.

Wann erhalte ich die Information bzw. den Termin für die mündliche Prüfung?

Dazu bekommen Sie eine Einladung direkt von der IHK. Als Orientierungshilfe gilt der letzte Vorbereitungstag. Etwa einen Monat danach starten die mündlichen Prüfungen.

Fragen zum Vorbereitungslehrgang bei carriere & more: Tel: 0800 466 5 466

Ansprechpartner bei der IHK für Prüfungsanmeldung und Fragen zur Prüfung:

Dresden: Fr. Thalheim, Tel: 0351 2802-517
Duisburg: Fr. Heinemann, Tel: 0203 2821-297
Hanau: Fr. Ehser, Tel: 06181 9290-8341
München: Fr. Deichstetter, Tel: 089 5116-1232
Niederbayern: Fr. Kling, Tel: 0851 507-148
Nürnberg: Fr. Fromberger, Tel: 0911 1335-102
Oberfranken: Fr. Poirier, Tel. 0921 886-199
Regensburg: Fr. Herrmann, Tel.: 0941 5694-357
Region Stuttgart: Fr. Müller, Tel: 0711 2005-1324
Rhein-Neckar: Fr. Staible, Tel: 0621 17 09-854
Schwaben: Hr. Rauner, Tel: 0821 3612-358
Wiesbaden: Fr. Müller, Tel: 0611 1500-135
Würzburg: Hr. Davison, Tel: 0931 4194-0

c&m 2go:

  • Lernkarteikarten für Smartphone, Tablet und PC
  • Audio-Skripte zur perfekten Stoffwiederholung
  • Lern-Videos zur intensiven Vertiefung des Erlernten
  • komplette Kursunterlagen, die speziell für diesen Lehrgang erarbeitet wurden
  • original Formelsammlung der IHK
  • zwei Originalprüfungen der IHK vom WBV Verlag
  • Gesetzestexte, die in der Prüfung zugelassen sind
  • einzigartige Lernflatrate
  • Ratenzahlung ohne Aufpreis möglich
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* Die Höhe der Prüfungsgebühr kann bei den jeweiligen Kammern teilweise deutlich abweichen.

** Direktförderung 50 %, nach bestandener Prüfung werden nochmals 50 % der Restsumme erlassen (=75 %)

*** Ihr Eigenanteil kann als Aufwendungen für berufliche Weiterbildung im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Ihr Steuerberater kennt die Details.

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